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   EuGH, 07.11.2013 - C-615/12 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31918
EuGH, 07.11.2013 - C-615/12 P (https://dejure.org/2013,31918)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-615/12 P (https://dejure.org/2013,31918)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-615/12 P (https://dejure.org/2013,31918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im Rahmen von über das Programm, Kultur 2000 finanzierten Projekten gewährt wurden - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Inhalt der Klageschrift - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Arbos / Kommission

    'Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im Rahmen von über das Programm ,Kultur 2000'' finanzierten Projekten gewährt wurden - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Inhalt der Klageschrift - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise ...

  • EU-Kommission

    Arbos / Kommission

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im Rahmen von über das Programm ,Kultur 2000ʻ finanzierten Projekten gewährt wurden - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Inhalt der Klageschrift - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer Klageschrift; Anforderungen an Angaben zu Streitgegenstand und Klagegründe in der Klageschrift; Nachschieben von Klagegründen in der Erwiderung; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit der Klageschrift; Anforderungen an Angaben zu Streitgegenstand und Klagegründe in der Klageschrift; unzulässiges Nachschieben von Klagegründen in der Erwiderung; offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel der Klägerin gegen die Abweisung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Arbos / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. Oktober 2012 in der Rechtssache Arbos/Kommission (T-161/06), mit dem das Gericht die Klage abgewiesen hat, die auf die Verurteilung der Kommission zur Zahlung erstens eines Betrags von 38 585,42 Euro zuzüglich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-615/12
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile vom 9. Januar 2003, 1talien/Kommission, C-178/00, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03 Slg. 2005, I-8027, Randnr. 50, und vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 35).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsmittelführerin kann das Fehlen solcher Angaben in der Klageschrift durch deren Darstellung in der Erwiderung nicht geheilt werden (vgl. entsprechend Urteil Rossi/HABM, Randnr. 37).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-615/12
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile vom 9. Januar 2003, 1talien/Kommission, C-178/00, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03 Slg. 2005, I-8027, Randnr. 50, und vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 35).
  • EuGH, 09.01.2003 - C-178/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-615/12
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile vom 9. Januar 2003, 1talien/Kommission, C-178/00, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03 Slg. 2005, I-8027, Randnr. 50, und vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 35).
  • EuG, 25.10.2012 - T-161/06

    Arbos / Kommission - Schadensersatzklage - Programm "Kultur 2000" - Im Rahmen von

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-615/12
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 25. Oktober 2012, Arbos/Kommission (T-161/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Verurteilung der Europäischen Kommission zum einen zur Zahlung von 38 585, 42 Euro zuzüglich 12 % Zinsen seit dem 1. Januar 2001 sowie von 27 618, 91 Euro zuzüglich 12 % Zinsen seit dem 1. März 2003 und zum anderen zur Zahlung von 26 459, 38 Euro netto an vorgerichtlich entstandenen Interventionskosten abgewiesen hat.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den

    Wie aus Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts und aus Art. 127 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hervorgeht, können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, dass sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (Beschluss Arbos/Kommission, C-615/12 P, EU:C:2013:742, Rn. 35).
  • EuG, 25.01.2018 - T-818/14

    BSCA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschluss vom 7. November 2013, Arbos/Kommission, C-615/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:742, Rn. 33; vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2012, Arbos/Kommission, T-161/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:573, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-103/15

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    Zum zweiten Teil des einzigen Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass die Nennung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die ein Antrag gestützt ist, in der Erwiderung das Fehlen dieser Angaben in der Klageschrift nicht heilen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Rossi/HABM, C-214/05 P, EU:C:2006:494, Rn. 37, und Beschluss Arbos/Kommission, C-615/12 P, EU:C:2013:742, Rn. 34).
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